Creative-Commons-Lizenzen

Bitte beachten Sie: Unser Service kann keine verbindliche Rechtsberatung anbieten, sondern stellt Informationen zur ersten Orientierung bereit.

Was sind Creative-Commons-Lizenzen?

Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation, die mit Hilfe eines Baukastensystems Standardlizenzverträge bereitstellt. Große Wissenschaftsverlage mit einem Open-Access-Programm wenden sie unter anderem an.

Die einzelnen Elemente werden durch Kürzel dargestellt:

  • Namensnennung: BY
  • keine kommerzielle Nutzung: NC
  • keine Bearbeitung: ND
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen: SA

Aus der Kombination dieser Elemente ergeben sich insgesamt sechs verschiedene Standardlizenzverträge, wie nebenstehende Abbildung zeigt.

Autor*innen behalten Urheberrecht – freie Nachnutzung möglich

Per se sind alle wissenschaftlichen Publikationen urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht schließt eine freie Nachnutzung durch andere zunächst aus mit Ausnahme des Zitatrechts. Durch die Vergabe von Creative-Commons-Lizenzen können Rechte­inhaber*innen transparent und einfach die Nutzungsbedingungen für ihre Werke festlegen. So ist es möglich, wissen­schaft­liche Beiträge frei zugänglich zu machen, sie zu kopieren und zu verbreiten, ohne jedes Mal explizit beim Rechteinhaber/bei der Rechteinhaberin nachfragen zu müssen. Bei allen Lizenzen bleiben die Urheber­persönlichkeitsrechte gewahrt. Positiver und gewünschter Effekt: Die Wahrscheinlichkeit, dass Artikel häufiger zitiert werden, steigt mit zunehmender Verbreitung.

Nur die Lizenzen CC-BY-und die CC-BY-SA entsprechen der Open-Access-Definition der Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen. Auch Forschungsförderer wie die DFG empfehlen die Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft.

Die Non-Commercial-Lizenzen werden von Wissenschaftler*innen häufig ausgewählt, um eine kommerzielle Nachnutzung auszuschließen. Dabei ist die Grenze zwischen kommerziell und nicht kommerziell oft sehr fließend. Aus diesem Grund erfüllen die NC-Lizenzen meistens nicht den gewünschten Zweck. Zu beachten ist, dass das NC-Attribut keine Ideen, Fakten oder Erfindungen schützt. Die Lizenz schützt lediglich das veröffentlichte Werk selbst.
Videotipp: Die Non-Commercial-Lizenz in der Wissenschaft

Wählen Sie bei Einreichung Ihres Artikels die CC-BY-Lizenz aus. DEAL-Autor*innen erhalten zusätzlich auf den Webseiten von Projekt DEAL Informationen zur Lizenzvergabe.

Plagiate werden durch Creative-Commons-Lizenzen nicht gefördert, denn alle Lizenzmodelle sehen grundsätzlich die Namensnennung der Urheber*in(nen) vor. Im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis dürfen fremde Publikationen nicht als eigenes Werk ausgegeben werden. Der Wille Einzelner führt zum Plagiat und nicht die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Open-Access-Team

Julia Heitmann-Pletsch

OA-Beauftragte
Zentralbibliothek
Gebäude: 32
67663 Kaiserslautern

E-Mail: ub-openaccess@rptu.de

Dr. Katharina Niederprüm

stellvertretende OA-Beauftragte
Gebäude: 14
67663 Kaiserslautern

E-Mail: ub-openaccess@rptu.de

Janine Reichert, Nicolas Roth, Melanie Sparre

Zentralbibliothek
Gebäude: 32
67663 Kaiserslautern

E-Mail: ub-openaccess@rptu.de