Gute wissenschaftliche Praxis

Präambel

Wissenschaftliche Integrität bildet die Grundlage einer vertrauenswürdigen Wissenschaft. Sie ist eine Ausprägung wissenschaftlicher Selbstverpflichtung, die den respektvollen Umgang miteinander, mit Studienteilnehmerinnen und -teilnehmern, Tieren, Kulturgütern und der Umwelt umfasst und das unerlässliche Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft stärkt und fördert. Mit der verfassungsrechtlich garantierten Freiheit der Wissenschaft ist untrennbar eine entsprechende Verantwortung verbunden. Dieser Verantwortung umfassend Rechnung zu tragen und sie als Richtschnur des eigenen Handelns zu verankern, ist zuvorderst Aufgabe jeder Wissenschaftlerin und jedes Wissenschaftlers sowie derjenigen Einrichtungen, in denen Wissenschaft verfasst ist. Die Wissenschaft selbst gewährleistet durch redliches Denken und Handeln, nicht zuletzt auch durch organisations- und verfahrensrechtliche Regelungen, gute wissenschaftliche Praxis. ( DFG-Kodex 2019, S. 7)

RPTU

An der RPTU gelten die Leitlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grundlage für die gute wissenschaftliche Praxis. Es gilt immer die aktuellste Fassung. Diese, sowie weiterführende Informationen finden Sie hier: www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/

Für die Einhaltung dieser Leitlinie an der RPTU wurde ein Ombudsgremium eingesetzt. Weitere Informationen wie zum Beispiel die Verfahrensordnung und weiterführende Links finden Sie hier: https://rptu.de/ueber-die-rptu/organisation/hochschulgremien/ombudsgremium-gute-wissenschaftliche-praxis

Wissenschaftliches Fehlverhalten und mögliche Sanktionen

Das Ombudsgremium der RPTU zur guten wissenschaftlichen Praxis setzte die entsprechenden Leitlinien der DFG in der “Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis” um. Hierin werden u. a. Verhaltensweisen zusammengestellt, die als Fehlverhalten anzusehen sind, sowie akademische, arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen genannt, die drohen, sollte ein solches Fehlverhalten festgestellt werden.