Headerbild "Kumulativ": Symbolbild mit mehreren Personen am Tisch, von oben aufgenommen

Kumulative Dissertation

Einige Fachbereiche der RPTU ermöglichen eine sogenannte kumulative (publikationsbasierte) Dissertation. Kumulative Dissertationen bestehen aus mehreren inhaltlich zusammenhängenden Beiträgen, die in einschlägigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder Sammelbänden publiziert oder zur Publikation angenommen worden sind.
Ob und unter welchen Voraussetzungen eine kumulative Dissertation in einem Fachbereich zugelassen ist, steht in der jeweiligen Promotionsordnung.

Möchten Sie Ihre kumulative Dissertation über KLUEDO publizieren, müssen Sie sorgfältig die rechtlichen Voraussetzungen der einzelnen Artikel prüfen.

Je nach Artikelversion sollten Sie sich folgende Fragen stellen: 

Eingereichter Artikel

  • Darf ich den Artikel in meiner Dissertation veröffentlichen?
  • In welcher Fassung (Preprint, Postprint, Verlagsversion) darf ich den Artikel veröffentlichen?
  • Muss ich eine Embargofrist einhalten?

Publizierter Artikel

  • Darf ich den Artikel in meiner Dissertation veröffentlichen?
    • In welcher Fassung (Preprint, Postprint, Verlagsversion) darf ich den Artikel veröffentlichen?
    • Muss ich eine Embargofrist einhalten?

Möchten Sie Bilder und Abbildungen aus Verlagspublikationen sollten Sie die rechtliche Situation klären. Also darf ich meine eigene Abbildung aus einer Verlagsveröffentlichung für meine Dissertation verwenden? 

Auch sollten Sie die Lizenzwahl für die Veröffentlichung Ihrer kumulativen Dissertation bewusst treffen und die vergebenen Nutzungsrechte an Verlage berücksichtigen. D.h. Sie sollten sich folgende Fragen stellen:

  • Unter welche Lizenz darf ich die Dissertation stellen?
    • Widerspricht die CC-Lizenz den Verlags-Policies?

Ausführliche Antworten zu den einzelnen Aspekten finden Sie im Seitenverlauf. 

Hier hilft ein Blick in den Verlagsvertrag. Darin sind meistens die entsprechenden Regelungen enthalten. Viele Verlage erlauben die Nachnutzung als Dissertation. Häufig gibt es auch Regelungen welche Version abgedruckt werden darf.  Hilfestellung bietet bei vielen Verlagen auch das Copyright Clearance Center. Bitte rufen Sie Ihren entsprechenden Artikel im Web auf und klicken auf den Button „Get rights and content“ (Request Permission, o.ä.). Sie sollten dann zum Copyright Clearance Center weitergeleitet werden und Ihr Anliegen auswählen können.

Sollten Sie hier nicht fündig werden, hilft Ihnen das Angebot unserer Kolleg:innen der TU Berlin eventuell weiter.  Diese haben bei Github diverse Verlagspolicies gesammelt und stellen die Sammlung zur Nachnutzung bereit.

Auch das Angebot SherpaRomeo bietet sich für die Klärung der rechtlichen Fragen an.

Unsere Kolleg*innen von open-access network haben folgende englischsprachige Handreichung erstellt. Diese stellt Ihnen auch eine Checkliste zur Veröffentlichung der kumulativen Dissertation bereit. Im kurzen Erklärvideo unserer Kolleg*innen der Technischen Informationsbibliothek (Becklas, Carolin; Hauss, Jonas: Open-Access-Publikation einer kumulativen Dissertation - Was muss ich beachten?. open-access.network, Technische Informationsbibliothek (TIB) et al., 2024. https://doi.org/10.5446/69340 ) werden Ihnen praktische Tipps gegeben, wie Sie rechtliche Hürden bei der Veröffentlichung Ihrer kumulativen Dissertation meistern.

Sollte ein Verlag dem Abdruck Ihrer Publikation nicht zustimmen, ist es von unserer Seite kein Problem, wenn Sie statt des Artikels folgenden Satz einfügen:

Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, den Artikel in der Dissertation abzudrucken. Sie können bei Interesse den Artikel hier finden: Autor: Titel der Publikation. Zeitschrift, Band/Volume, Heftnummer/Issue, DOI.

(Verwenden Sie die bei Ihnen im Fachgebiet übliche Zitierweise.)

Bitte beachten Sie: Die Informationen dienen der Beratung, die UB erteilt keine rechtsverbindlichen Auskünfte. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Rechtsabteilung der RPTU.

Bei Open-Access-Publikationen, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wurden, gestaltet sich die rechtliche Situation einfacher. Daher empfehlen wir eine Open-Access-Publikation. Auf unserer Webseite haben wir Ihnen eine ergänzende Übersicht zu Creative-Commons-Lizenzen bereitgestellt.

Wir empfehlen die Einbindung der Artikel in PDF-Form. Die Einbindung von Artikeln in Form von Abbildungen/Screenshots stört die Durchsuchbarkeit des Dokuments.

Je nach Lizenz der ursprünglichen Veröffentlichung müssen Sie beim Verlag um Erlaubnis bitten. Das Zitatrecht greift nur bei Bildzitaten. Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen das Bildmaterial evtl. von der Lizenz der kumulativen Dissertation ausgeschlossen werden muss. Jedes Bild benötigt einen Hinweis auf die Lizenz und den Ausschluss aus der Lizenz für das Gesamtdokument.

Bitte beachten Sie: Die Informationen dienen der Beratung, die UB erteilt keine rechtsverbindlichen Auskünfte. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Rechtsabteilung der RPTU.

Die Universitätsbibliothek unterstützt grundsätzlich die Verwendung der Open-Access-Lizenz Creative Commons Namensnennung (CC BY). Allerdings wird im Allgemeinen davon abgeraten, eine freie Lizenz für kumulative Dissertationen zu vergeben. In bestimmten Fällen kann es jedoch akzeptabel sein, eine solche Lizenz zu erteilen, zum Beispiel wenn nur Open-Access-Veröffentlichungen verwendet werden.

Bitte verwenden Sie für kumulative Dissertationen die „Zweitveröffentlichungslizenz“ von KLUEDO. Bei Fragen können Sie sich an das Open-Access-Team der UB wenden.

Generell sollten Sie die Quellenangaben der Artikel korrekt angeben, am besten inkl. DOI (Persistent Identifier). In der Regel möchten die Verlage bei einer Zweitveröffentlichung, dass die korrekten Verlagsangaben als Quellennachweis im Dokument (der Dissertation) enthalten sind.

Bei kumulativen Dissertationen ist es immer hilfreich, in den Metadaten als Quelle die einzelnen Artikel inkl. DOI anzugeben. Dies erhöht die Sichtbarkeit der einzelnen Publikationen.